# 41. Verordnung:NÖ Musikschulplan - Änderung

Die NÖ Landesregierung hat am 5. Juli 2022 aufgrund der §§ 1 und 3 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015 in der Fassung LGBl. Nr. 97/2020, und der §§ 9, 10 und 12 Abs. 2 des NÖ Musikschulgesetzes 2000, LGBl. 5200 in der Fassung LGBl. Nr. 90/2020, verordnet:

Änderung des NÖ Musikschulplans

> Der NÖ Musikschulplan, LGBl. 5200/2, wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 4 lit. b lautet:

2. Im § 2 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Unterrichtsstunden von Lehrenden, die vor dem 1. Jänner des dem Förderjahr vorangehenden Jahres das 65. Lebensjahr vollendet haben, finden in der Wochenstundenförderung des Landes Niederösterreich keine Berücksichtigung.“

3. Im § 4 wird folgender Abs. 9 angefügt:

„(9) § 2 Abs. 4 und Anlage 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 41/2022 treten am1. September 2022 in Kraft. § 2 Abs. 5 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 41/2022 tritt am 1. September 2023 in Kraft.“

4. Anlage 2 lautet: