# 74. Verordnung:Bildung von Sanitätsgemeinden

> Die NÖ Landesregierung hat am 22. November 2022 aufgrund des § 3 des NÖ Gemeindeärztegesetzes 1977, LGBl. 9400 in der Fassung LGBI. Nr. 84/2019, verordnet:

Änderung der Verordnung über die Bildung von Sanitätsgemeinden

> Die Verordnung über die Bildung von Sanitätsgemeinden, LGBl. Nr. 28/2016, wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Dürnkrut

Dürnkrut und Jedenspeigen“

2. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Harmannsdorf

Harmannsdorf und Stetten“

3. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Königstetten

Königstetten, St. Andrä-Wördern mit der KG Kirchbach und Muckendorf-Wipfing mit der KG Wipfing“

„Loosdorf

Loosdorf und Schollach

Ludweis-Aigen

Irnfritz-Messern mit den KG Haselberg, Nondorf an der Wild und Reichharts; Ludweis-Aigen“

5. In der Anlage entfallen in der Tabelle die Zeilen:

„Mühldorf

Mühldorf und Spitz mit der KG Vießling

Persenbeug-Gottsdorf

Hofamt Priel, Nöchling und Persenbeug-Gottsdorf“