# 5. Gesetz: NÖ Landesgesundheitsagenturgesetz (NÖ LGA-G) - Änderung

> Der Landtag von Niederösterreich hat am 15. Dezember 2022 beschlossen:

Änderung des NÖ Landesgesundheitsagenturgesetzes (NÖ LGA-G)

> Das NÖ Landesgesundheitsagenturgesetz, LGBl. Nr. 1/2020, wird wie folgt geändert:

1. Im § 30 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Das für Personalangelegenheiten zuständige Vorstandsmitglied der NÖ LGA hat durch Verordnung entgeltgestaltende Vorschriften für die verpflichtende Auszahlung von Entgelterhöhungen, die aus Zweckzuschüssen des Bundes an Pflege- und Betreuungspersonal gemäß § 3 des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetzes, BGBl. I Nr. 104/2022, gewährt werden, an Bedienstete gemäß § 28 Abs. 1 zu erlassen. Verordnungen nach dieser Bestimmung sind im Landesgesetzblatt für Niederösterreich kund zu machen und können auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden.“

2. Im § 46 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) § 30 Abs. 4 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 5/2023 tritt rückwirkend am 1. September 2022 in Kraft.“