# 13. Verordnung:Kosten der feuerpolizeilichen Beschau - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 14. Februar 2023 aufgrund des § 15 Abs. 8 des NÖ Feuerwehrgesetzes 2015, LGBl. Nr. 85/2015 in der Fassung LGBl. Nr. 107/2020, verordnet:

Änderung der Verordnung über die Kosten der feuerpolizeilichen Beschau

> Die Verordnung über die Kosten der feuerpolizeilichen Beschau, LGBl. Nr. 118/2015, wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 Abs. 1 Z 1 wird der Betrag „€ 48,72“ durch den Betrag „€ 50,19“ ersetzt.

2. Im § 1 Abs. 1 Z 2 wird der Betrag „€ 48,72“ durch den Betrag „€ 50,19“ und der Betrag „€ 28,17“ durch den Betrag „€ 29,02“ ersetzt.

3. Im § 1 Abs. 1 Z 3 wird der Betrag „€ 41,18“ durch den Betrag „€ 42,42“ ersetzt.

4. Im § 1 Abs. 2 Z 1 wird der Betrag „€ 28,17“ durch den Betrag „€ 29,02“ ersetzt.

5. Im § 1 Abs. 2 Z 2 wird der Betrag „€ 41,18“ durch den Betrag „€ 42,42“ ersetzt.

6. Im § 1 Abs. 3 Z 1 wird der Betrag „€ 28,17“ durch den Betrag „€ 29,02“ ersetzt.

7. Im § 1 Abs. 3 Z 2 wird der Betrag „€ 41,18“ durch den Betrag „€ 42,42“ ersetzt.

8. Im § 1 Abs. 5 wird der Betrag „€ 20,60“ durch den Betrag „€ 21,22“ ersetzt.

9. Im § 1 Abs. 6 wird der Betrag „€ 41,18“ durch den Betrag „€ 42,42“ ersetzt.

10. Im § 4 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) § 1 Abs. 1, 2, 3, 5 und 6 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 13/2023 treten am 15. Februar 2023 in Kraft.“