# 43. Verordnung:NÖ Musikschulplan - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 29. August 2023 aufgrund der §§ 1 und 3 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015 in der Fassung LGBl. Nr. 99/2022, und der §§ 9, 10 und 12 Abs. 2 des NÖ Musikschulgesetzes 2000, LGBl. 5200 in der Fassung LGBl. Nr. 90/2020, verordnet:

Änderung des NÖ Musikschulplans

> Der NÖ Musikschulplan, LGBl. 5200/2, wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 wird die Zahl „79“ durch die Zahl „78“ ersetzt.

2. Im § 4 wird folgender Abs. 11 angefügt:

„(11) § 1 und Anlage 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 43/2023 treten am 1. September 2023 in Kraft.“

3. Anlage 2 lautet: