# 65. Gesetz:NÖ Einsatzopfergesetz - Änderung

> Der Landtag von Niederösterreich hat am 25. Oktober 2023 beschlossen:

Änderung des NÖ Einsatzopfergesetzes

> Das NÖ Einsatzopfergesetz, LGBl. 4470, wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 Abs. 2 wird das Wort „Wien“ durch das Wort „St. Pölten“ ersetzt.

2. § 9 Abs. 2 lautet:

„(2) Geschäftsführer ist das mit den Angelegenheiten des Einsatzopferfonds nach der Geschäftsverteilung der Landesregierung betraute Mitglied der Landesregierung.“