# 68. Verordnung:Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 19. Dezember 2023 aufgrund des Art. 103 Abs. 2 B-VG und des Art. 48 der NÖ Landesverfassung 1979, LGBl. 0001 in der Fassung LGBl. Nr. 23/2022, verordnet:

Änderung der Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung

> Die Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung, LGBl. 0001/1, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 I. Z 1 wird nach dem Wort „Innenrevision;“ die Wortfolge „NÖ Hinweisgeberschutzgesetz;“ eingefügt.

2. In § 2 I. Z 8 wird nach dem Wort „Digitalisierung;“ die Wortfolge „Koordination Single Digital Gateway (SDG);“ eingefügt.

3. In § 2 I. Z 10 wird das Wort „Außenhandelsgesetzes“ durch die Wortfolge „Außenwirtschaftsgesetzes 2011“ ersetzt.

4. In § 2 III. Z 1 wird nach der Wortfolge „zugewiesen sind;“ die Wortfolge „rechtliche Angelegenheiten der Luftfahrt;“ eingefügt.

5. § 2 III. Z 4 lautet:

„Angelegenheiten des Sports, Sportehrenzeichen und Jugendsportabzeichen und die damit verbundenen Ehrungen, sowie sonstige Auszeichnungen im Bereich Sport, soweit diese nicht im Rahmen und nach den Bestimmungen der allgemeinen Ehrungen und Auszeichnungen vorgenommen werden, Angelegenheiten der Skischulen und der Bergführer;“

6. In § 4 Abs. 1 Z 17 wird jeweils der Betrag „€ 170.000,–“ durch den Betrag „€ 250.000,--“ ersetzt.