# 7. Verordnung:NÖ Pflegekindergeld-Verordnung 2014 - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 16. Jänner 2024 aufgrund des § 65 des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes, LGBl. 9270 in der Fassung LGBl. Nr. 53/2023, verordnet:

Änderung der NÖ Pflegekindergeld-Verordnung 2014

> Die NÖ Pflegekindergeld-Verordnung 2014, LGBl. 9270/1, wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 Abs. 1 werden die Beträge wie folgt ersetzt:

„€ 698,50“ durch „€ 750,89“

„€ 740,33“ durch „€ 795,85“

2. Im § 2 Abs. 1 wird der Betrag „€ 1.002,10“ durch den Betrag „€ 1.077,26“ ersetzt.

3. Im § 8 Abs. 1 werden die Beträge wie folgt ersetzt:

„€ 363,-“ durch „€ 390,40“

„€ 1.592,80“ durch „€ 1.712,26“

4. Im § 8 Abs. 2 wird der Betrag wie folgt ersetzt:

„€ 1.592,80“ durch „€ 1.712,26“

5. Im § 15 wird nachfolgender Absatz 10 angefügt:

„(10) § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 8 Abs. 1 und 2 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 7/2024, treten am 1. Jänner 2024 in Kraft.“