# 23. Verordnung:Ausschreibung der Gemeinderatswahlen für alle Gemeinden Niederösterreichs mit Ausnahme der Marktgemeinde Pernersdorf, der Marktgemeinde Vösendorf und der Städte mit einem Statut

> Die NÖ Landesregierung hat am 5. März 2024 auf Grund des § 1 der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, LGBl. 0350 in der Fassung LGBl. Nr. 35/2023, in Verbindung mit § 20 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000 in der Fassung LGBl. Nr. 36/2023, verordnet:

Verordnung über die Ausschreibung der Gemeinderatswahlen für alle Gemeinden Niederösterreichs mit Ausnahme der Marktgemeinde Pernersdorf, der Marktgemeinde Vösendorf und der Städte mit eigenem Statut

Für die Gemeinderatswahlen aller Gemeinden Niederösterreichs mit Ausnahme der Marktgemeinde Pernersdorf, der Marktgemeinde Vösendorf und der Städte mit eigenem Statut wird als Wahltag

Sonntag, der 26. Jänner 2025

30. September 2024.