# 29. Verordnung: Erhöhung des Beitrages des Landes NÖ zur Finanzierung des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 16. April 2024 aufgrund des § 70 Abs. 3 des NÖ Krankenanstaltengesetzes, LGBl. 9440 in der Fassung LGBl. Nr. 4/2023, verordnet:

Änderung der Verordnung über die Erhöhung des Beitrages des Landes NÖ zur Finanzierung des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds

> Die Verordnung über die Erhöhung des Beitrages des Landes NÖ zur Finanzierung des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds, LGBl. 9450/2, wird wie folgt geändert:

§ 1 lautet:

### „§ 1 {#prov_1}

Der Faktor, um den der Beitrag des Landes Niederösterreich erhöht wird, wird für die Jahre 2024 bis einschließlich 2026 mit jeweils 7,6 % festgelegt.“