# 32. Verordnung:NÖ Jagdverordnung - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 7. Mai 2024 aufgrund des NÖ Jagdgesetzes 1974, LGBl. 6500 in der Fassung LGBl. Nr. 78/2023, verordnet:

Änderung der NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO)

> Die NÖ Jagdverordnung, LGBl. 6500/1, wird wie folgt geändert:

1. Im § 22 Abs. 1 Z 21 lit. b wird der Beistrich durch einen Strichpunkt ersetzt.

2. § 22 Abs. 1 Z 21 lit. c entfällt.

4. § 26a Abs. 2 entfällt.

5. § 26a Abs. 3 lautet:

„(3) Abs. 1 gilt nicht in umfriedeten Eigenjagdgebieten und Wildgehegen.“

6. Im § 73 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) § 26a Abs. 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 32/2024 tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft. § 26a Abs. 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 32/2024 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.“