# 37. Verordnung:NÖ Musikschulplan - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 2. Juli 2024 aufgrund der §§ 1 und 3 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015 in der Fassung LGBl. Nr. 10/2024, und der §§ 9, 10 und 12 Abs. 2 des NÖ Musikschulgesetzes 2000, LGBl. 5200 in der Fassung LGBl. Nr. 90/2020, verordnet:

Änderung des NÖ Musikschulplans

> Der NÖ Musikschulplan, LGBl. 5200/2, wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 wird die Zahl „47“ durch die Zahl „48“ und die Zahl „78“ durch die Zahl „73“ ersetzt.

2. Im § 4 wird folgender Abs. 12 angefügt:

„(12) § 1, Anlage 1 und Anlage 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 37/2024 treten am 1. September 2024 in Kraft.“

3. Anlage 1 lautet:

4. Anlage 2 lautet: