# 43. Verordnung: Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 13. Oktober 1978 über die Verwendung der auf Schlachtviehmärkten aufgetriebenen Tiere und Verordnung über die Bekämpfung der Dasselbeulenkrankheit der Rinder - Aufhebung

> Die Landeshauptfrau von Niederösterreich hat am 31. Juli 2024 aufgrund Artikel 18 Abs. 2 B-VG verordnet:

Verordnung, mit der die Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 13. Oktober 1978 über die Verwendung der auf Schlachtviehmärkten aufgetriebenen Tiere und die Verordnung über die Bekämpfung der Dasselbeulenkrankheit der Rinder aufgehoben werden

Artikel 1

Aufhebung der Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 13. Oktober 1978 über die Verwendung der auf Schlachtviehmärkten aufgetriebenen Tiere

Artikel 2

Aufhebung der Verordnung über die Bekämpfung der Dasselbeulenkrankheit der Rinder

#### Artikel 1

Die Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 13. Oktober 1978 über die Verwendung der auf Schlachtviehmärkten aufgetriebenen Tiere, LGBl. 6400/7, wird aufgehoben.

#### Artikel 2

#### Aufhebung der Verordnung über die Bekämpfung der Dasselbeulenkrankheit der Rinder

Die Verordnung über die Bekämpfung der Dasselbeulenkrankheit der Rinder, LGBl. 6420/1, wird aufgehoben.