# 44. Gesetz:NÖ Gemeinde-Unterstützungsgesetz 2024

> Der Landtag von Niederösterreich hat am 4. Juli 2024 beschlossen:

NÖ Gemeinde-Unterstützungsgesetz 2024 (NÖ GUG 2024)

### § 1 {#par_1}

### Gewährung einer Finanzzuweisung an die NÖ Gemeinden {#prov_gewahrung_einer_finanzzuweisung_an_die_no_gemeinden}

(1) Das Land Niederösterreich gewährt den NÖ Gemeinden als Ausgleich für teuerungsbedingte Belastungen in den Bereichen Sozialhilfe und Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2024 eine Finanzzuweisung in Höhe von 20.048.000,00 Euro.

(2) Die Finanzzuweisung ist auf die NÖ Gemeinden im Verhältnis ihrer Finanzkraft (§ 56 Abs. 2 NÖ Sozialhilfegesetz 2000) aufzuteilen und mit der Abrechnung der Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben im Oktober 2024 zu überweisen.

### § 2 {#par_2}

### Außerkrafttreten {#prov_au_erkrafttreten}

Dieses Gesetz tritt mit 31. Dezember 2024 außer Kraft.