# 48. Verordnung: Gestaltung der Drucksorten zur Vollziehung der NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2018

> Die NÖ Landesregierung hat am 03. September 2024 aufgrund des § 88 NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2018, LGBl. Nr. 1/2019 in der Fassung LGBl. Nr. 67/2022, verordnet:

Verordnung über die Gestaltung der Drucksorten zur Vollziehung der NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2018

Zur Vollziehung der NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2018 (NÖ LK-WO), LGBl. Nr. 1/2019, müssen die in der Anlage enthaltenen Muster verwendet werden.

### Anlage {#prov_anlage}

Anlage 1:

Wählerverzeichnis (Gemeinde mit nur einem Wahlsprengel)

Anlage 2:

Wählerverzeichnis (Gemeinde mit mehreren Wahlsprengeln)

Anlage 3:

Überkuvert für die Wahlkarte - Vorderseite

Anlage 4:

Wahlkarte

Anlage 5:

Amtlicher Stimmzettel für die Wahl in die Bezirksbauernkammer

Anlage 6:

Amtlicher Stimmzettel für die Wahl in die Landes-Landwirtschaftskammer

Anlage 7:

Abstimmungsverzeichnis (Gemeinde mit nur einem Wahlsprengel)

Anlage 8:

Abstimmungsverzeichnis (Gemeinde mit mehreren Wahlsprengeln)