# 6. Verordnung:Bildung von Sanitätsgemeinden - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 14. Jänner 2025 aufgrund des § 3 des NÖ Gemeindeärztegesetzes 1977, LGBl. 9400 in der Fassung LGBI. Nr. 84/2019, verordnet:

Änderung der Verordnung über die Bildung von Sanitätsgemeinden

> Die Verordnung über die Bildung von Sanitätsgemeinden, LGBl. Nr. 28/2016, wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Hohe Wand

Hohe Wand und Winzendorf-Muthmannsdorf ohne die KG Winzendorf“

2. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Kirchberg am Wechsel

Feistritz am Wechsel, Kirchberg am Wechsel und St. Corona am Wechsel“

3. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Tulbing

Tulbing und Sieghartskirchen mit den KG Flachberg, Ollern, Reichersberg und Weinzierl bei Ollern“