# 48. Verordnung:Geschäftsführung der Fachbeiräte und Gutachtergremien 2024 - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 1. April 2025 aufgrund des § 8 Abs. 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 5 und § 6 Abs. 2 des NÖ Kulturförderungsgesetzes 1996, LGBl. 5301-0, verordnet:

Änderung der Verordnung über die Geschäftsführung der Fachbeiräte und Gutachtergremien 2024

> Die Verordnung über die Geschäftsführung der Fachbeiräte und Gutachtergremien 2024, LGBl. Nr. 24/2024, wird wie folgt geändert:

Im § 6 Abs. 1 Z 2 lautet der erste Satz:

„Der ihnen darüber hinaus erwachsende Aufwand ist ihnen durch eine Vergütung in Höhe von € 400,- pro Sitzung abzugelten.“