# 55. Kundmachung:Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Glinzendorf

> Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, in der Fassung LGBl. Nr. 3/2025:

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Glinzendorf

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 13. Mai 2025, Zl. IVW3-M-3081901/0012024 gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, der Gemeinde Glinzendorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

„Durch einen silbernen Wellenbalken schrägrechts geteilt, vorne neunmal von Gold und Grün schräglinks geteilt, hinten in Blau eine goldene Kirche mit schwarzen Dächern, drei schwarzen Rundbogenfenstern im Langhaus sowie einem linksstehenden Chor mit schwarzem Rundbogenfenster und aufgesetztem achteckigen Turm mit schwarzem Fenster und goldenem Patriarchenkreuz auf der Spitze.“