# 71. Verordnung: Geschäftsführung der Fachbeiräte und Gutachtergremien 2024 - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 9. September 2025 aufgrund des § 8 Abs. 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 5 und § 6 Abs. 2 des NÖ Kulturförderungsgesetzes 1996, LGBl. 5301-0, verordnet:

Änderung der Verordnung über die Geschäftsführung der Fachbeiräte und Gutachtergremien 2024

> Die Verordnung über die Geschäftsführung der Fachbeiräte und Gutachtergremien 2024, LGBl. Nr. 24/2024, wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift des § 4 lautet:

### „Verpflichtung zur Geheimhaltung und Datenschutz“ {#prov_verpflichtung_zur_geheimhaltung_und_datenschutz}

2. Im § 4 Abs. 1 lautet der zweite Satz:

„Die Mitglieder sind verpflichtet, die ihnen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über die Diskussion, Beratung und Abstimmung über Anträge, geheim zu halten.“