# 74. Verordnung:Prüfung für den höheren Verwaltungsdienst und den rechtskundigen Verwaltungsdienst - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 16. September 2025 aufgrund des § 98 Abs. 3 der NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976, LGBl. 2400 in der Fassung LGBl. Nr. 63/2025, verordnet:

Änderung der Verordnung über die Prüfung für den höheren Verwaltungsdienst und den rechtskundigen Verwaltungsdienst

> Die Verordnung über die Prüfung für den höheren Verwaltungsdienst und den rechtskundigen Verwaltungsdienst, LGBl. 2400/25, wird wie folgt geändert:

Im § 4 Abs. 2 lit. c wird der Eintrag „NÖ Auskunftsgesetz, LGBl. 0020“ durch den Eintrag „Informationsfreiheitsgesetz, NÖ Informationsgesetz 2025“ ersetzt.