# 75. Verordnung:Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 25. September 2025 aufgrund des Art. 103 Abs. 2 B-VG und des Art. 48 der NÖ Landesverfassung 1979, LGBl. 0001 in der Fassung LGBl. Nr. 63/2025, verordnet:

Änderung der Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung

> Die Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung, LGBl. 0001/1, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 IV. wird der Name „Dipl. Ing. Ludwig Schleritzko“ durch den Namen „Anton Kasser“ ersetzt.

2. In § 2 V. Z 13 wird der Name „Dipl. Ing. Ludwig Schleritzko“ durch den Namen „Anton Kasser“ ersetzt.