# 85. Verordnung:NÖ Bau-Übertragungsverordnung 2017 - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 25. November 2025 aufgrund des § 32 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000 in der Fassung LGBl. Nr. 63/2025, sowie auf Antrag der nachstehend genannten Gemeinden verordnet:

#### Änderung der NÖ Bau-Übertragungsverordnung 2017 (NÖ BÜV 2017)

> Die NÖ Bau-Übertragungsverordnung 2017, LGBl. Nr. 87/2016, wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 werden in den drei Spalten

bezirksweise in alphabetischer Reihenfolge entsprechend dem Gemeindenamen folgende Einfügungen vorgenommen:

2. Im § 3 Z 6 wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 7 angefügt:

3. Im § 5 wird folgender Abs. 10 angefügt:

„(10) § 1 und § 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 85/2025 treten am 1.Dezember 2025 in Kraft.“