# 15. Verordnung:Bildung von Sanitätsgemeinden - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 3. März 2026 aufgrund des § 3 des NÖ Gemeindeärztegesetzes 1977, LGBl. 9400 in der Fassung LGBl. Nr. 104/2025, verordnet:

Änderung der Verordnung über die Bildung von Sanitätsgemeinden

> Die Verordnung über die Bildung von Sanitätsgemeinden, LGBl. Nr. 28/2016, wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Markgrafneusiedl

Glinzendorf, Großhofen, Markgrafneusiedl und Obersiebenbrunn“

2. In der Anlage entfällt in der Tabelle die Zeile:

„Stratzing

Stratzing und Droß“