# 16. Verordnung:NÖ Nachtschwerarbeitsverordnung 2026

> Die Landeshauptfrau von Niederösterreich hat am 10. März 2026 aufgrund Art. V § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes, mit dem das Nachtschicht-Schwerarbeitsgesetz, das Bundesgesetz betreffend die Vereinheitlichung des Urlaubsrechts und die Einführung einer Pflegefreistellung, das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsverfassungsgesetz geändert und Maßnahmen zum Ausgleich gesundheitlicher Belastungen für das Krankenpflegepersonal getroffen werden, BGBl. Nr. 473/1992 in der Fassung BGBl. I Nr. 86/2023, verordnet:

NÖ Nachtschwerarbeitsverordnung 2026

### § 1 {#par_1}

### Einbeziehung von Bediensteten in den gesetzlichen Geltungsbereich {#prov_einbeziehung_von_bediensteten_in_den_gesetzlichen_geltungsbereich}

Durch diese Verordnung werden Bedienstete in den Geltungsbereich des Bundesgesetzes, mit dem das Nachtschicht-Schwerarbeitsgesetz, das Bundesgesetz betreffend die Vereinheitlichung des Urlaubsrechts und die Einführung einer Pflegefreistellung, das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsverfassungsgesetz geändert und Maßnahmen zum Ausgleich gesundheitlicher Belastungen für das Krankenpflegepersonal getroffen werden, BGBl. Nr. 473/1992 in der Fassung BGBl. I Nr. 86/2023, einbezogen, die

### § 2 {#par_2}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

Die gegenständliche Verordnung tritt mit 1. des Monats in Kraft, welcher auf die Kundmachung folgt. Gleichzeitig tritt die NÖ Nachtschwerarbeitsverordnung 1993, LGBl. 9425/1, außer Kraft.