# 20. Verordnung:NÖ Pflegekindergeld-Verordnung 2014 - Änderung

> Die NÖ Landesregierung hat am 24. März 2026 aufgrund des § 65 des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes, LGBl. 9270 in der Fassung LGBl. Nr. 63/2025, verordnet:

Änderung der NÖ Pflegekindergeld-Verordnung 2014

> Die NÖ Pflegekindergeld-Verordnung 2014, LGBl. 9270/1, wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 Abs. 1 werden die Beträge wie folgt ersetzt:

„€ 785,00“ durch „€ 803,00“

„€ 832,00“ durch „€ 851,00“

2. Im § 2 Abs. 1 wird der Betrag „€ 1.126,00“ durch den Betrag „€ 1.151,00“ ersetzt.

3. Im § 8 Abs. 1 werden die Beträge wie folgt ersetzt:

„€ 407,96“ durch „€ 417,14“

„€ 1.789,31“ durch „€ 1.829,57“

4. Im § 8 Abs. 2 wird der Betrag wie folgt ersetzt:

„€ 1.789,31“ durch „€ 1.829,57“

5. Im § 15 wird nachfolgender Absatz 12 angefügt:

„(12) § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 8 Abs. 1 und 2 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 20/2026, treten am 1. Jänner 2026 in Kraft.“