Gliederungszahl

1210/1–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE EICHGRABEN

Ausgabedatum

15.09.1972

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE EICHGRABEN

1210/1–0

Kundmachung

63/72

1972-09-15

Blatt 1

Ausgegeben am15.09.1972

Jahrgang 197263. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 22. Februar 1972 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Eichgraben

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 22. Februar 1972, GZ. II/1-5040-1971, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 369/1965, der Gemeinde Eichgraben, politischer Bezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein von Gold auf Grün schräglinks geteilter Schild, der in seinem vorderen Feld eine zweijochige naturfarbene gequaderte Brücke, in seinem rückwärtigen Feld ein goldenes Eichenblatt mit zwei Früchten zeigt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Eichgraben festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün” genehmigt.