Gliederungszahl

1210/2–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE GROSS-SCHWEINBARTH

Ausgabedatum

15.09.1972

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE GROSS-SCHWEINBARTH

1210/2–0

Kundmachung

64/72

1972-09-15

Blatt 1

Ausgegeben am15.09.1972

Jahrgang 197264. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 21. März 1972 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Großschweinbarth

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 21. März 1972, GZ. II/1-2770-1972, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 369/1965, der Marktgemeinde Großschweinbarth, politischer Bezirk Gänserndorf, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

In einem roten Schild auf einem goldenen Hügel ein silberner, zinnenbekrönter gequaderter Wachtturm, vor dem ein schreitender schwarzer silbern bewehrter Eber steht und der von zwei goldenen, mit einer ebensolchen Traube behangenen Rebstöcken begleitet wird.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Großschweinbarth festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß- Gold” genehmigt.