Gliederungszahl

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Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE SCHÖNAU AN DER TRIESTING

Ausgabedatum

15.09.1972

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE SCHÖNAU AN DER TRIESTING

1210/4–0

Kundmachung

66/72

1972-09-15

Blatt 1

Ausgegeben am15.09.1972

Jahrgang 197266. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 2. Mai 1972 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Schönau an der Triesting

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Mai 1972, GZ. II/1-2900-1972, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 369/1965, der Gemeinde Schönau an der Triesting, politischer Bezirk Baden, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

Über einem blauen, von drei silbernen Wellenbalken durchzogenen Schildesfuß gespalten, vorn in Gold ein aus der Schildesteilung ragender halber, rotbewehrter, silbern bekrönter, schwarzer Adler, der in seinem Fange eine silberne Spindel hält, hinten in Blau eine naturfarbene zinnenbekrönte Mauer, über die drei goldene Ähren emporragen.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Schönau an der Triesting festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz- Gold-Blau” genehmigt.