Gliederungszahl

1210/5–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE BOCKFLIESZ

Ausgabedatum

15.09.1972

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE BOCKFLIESZ

1210/5–0

Kundmachung

67/72

1972-09-15

Blatt 1

Ausgegeben am15.09.1972

Jahrgang 197267. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 2. Mai 1972 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Bockfließ

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Mai 1972, GZ. II/1-2891-1972, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 369/1965, der Marktgemeinde Bockfließ, politischer Bezirk Mistelbach, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

In einem von Silber auf Schwarz schräglinks geteilten Schild, ein zum Sprunge ansetzender Geißbock in gewechselten Farben, der in seinem Maul eine grüne Weinranke mit ebensolcher Traube hält.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Bockfließ festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Weiß-Grün” genehmigt.