Gliederungszahl

1210/6–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KIRCHSTETTEN

Ausgabedatum

10.11.1972

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KIRCHSTETTEN

1210/6–0

Kundmachung

91/72

1972-11-10

Blatt 1

Ausgegeben am10.11.1972

Jahrgang 197291. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 18. Juli 1972 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kirchstetten

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 18. Juli 1972, GZ. II/1-3630-1972, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 369/1965, der Gemeinde Kirchstetten, politischer Bezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

Ein gespaltener Schild, vorne in einem achtmal von Rot auf Silber schräggeteilten Feld ein aus der Schildesmitte ragender halber goldener Adler, hinten im blauen Felde über einem grünen halben Dreiberg eine silberne rotbedachte Kirche mit ebensolchen Turm und Apsis.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Kirchstetten festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Blau” genehmigt.