Gliederungszahl

1210/10–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WOLFSBACH

Ausgabedatum

30.11.1972

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WOLFSBACH

1210/10–0

Kundmachung

95/72

1972-11-30

Blatt 1

Ausgegeben am30.11.1972

Jahrgang 197295. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 10. Oktober 1972 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wolfsbach

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 10. Oktober 1972, GZ. II/1-3968-1972, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 369/1965, der Gemeinde Wolfsbach, politischer Bezirk Amstetten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

In einem von Gold auf Blau geteilten Schild ein über einen in der Mitte liegenden silbernen Holzbalken nach rechts laufender roter Wolf.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Wolfsbach festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.