Gliederungszahl

1210/7–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE GRIMMENSTEIN

Ausgabedatum

22.12.1972

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE GRIMMENSTEIN

1210/7–0

Kundmachung

100/72

1972-12-22

Blatt 1

Ausgegeben am22.12.1972

Jahrgang 1972100. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 22. August 1972 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Grimmenstein

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 22. August 1972, GZ. II/1-3013/3-1972, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 369/1965, der Marktgemeinde Grimmenstein, politischer Bezirk Neunkirchen, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

In einem grünen Schild ein auf einem silbernen Felsgebirge stehender, gequaderter, zinnenbekrönter mit Fenstern und Pechnasen versehener roter Wehrturm, der mit zwei an seinem Mauerwerk befestigten goldenen Ketten die unter dem Turm befindlichen Talengen sperrt.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Grimmenstein festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Rot” genehmigt.