Gliederungszahl

1210/9–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE IRNFRITZ

Ausgabedatum

22.12.1972

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE IRNFRITZ

1210/9–0

Kundmachung

102/72

1972-12-22

Blatt 1

Ausgegeben am22.12.1972

Jahrgang 1972102. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 22. August 1972 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Irnfritz

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 22. August 1972, GZ. II/1-3523/2-1972, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 369/1965, der Marktgemeinde Irnfritz, politischer Bezirk Horn, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

Ein gespaltener Schild, im rechten Feld auf silbernem Grund ein roter Balken, im linken Feld auf schwarzem Grund drei goldene Korngarben, zwei zu eins gestellt.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Irnfritz festgesetzten Gemeindefarben “Weiß-Schwarz” genehmigt.