Gliederungszahl

1210/14–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE HEILIGENKREUZ

Ausgabedatum

06.07.1973

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE HEILIGENKREUZ

1210/14–0

Kundmachung

111/73

1973-07-06

Blatt 1

Ausgegeben am06.07.1973

Jahrgang 1973111. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 8. Mai 1973 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Heiligenkreuz

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 8. Mai 1973, GZ II/1-3156/1-1973, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 369/1965, der Gemeinde Heiligenkreuz, politischer Bezirk Baden, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

In einem grünen Schild acht von der Schildesmitte auslaufende, zum Schildesrand sich verbreiternde goldene Strahlen belegt mit einem roten Tatzenkreuz.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Heiligenkreuz festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Rot” genehmigt.