Gliederungszahl

1210/17–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE BESTÄTIGUNG EINES WAPPENS UND DIE FESTSTELLUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE NEUMARKT AN DER YBBS

Ausgabedatum

07.05.1974

KUNDMACHUNG ÜBER DIE BESTÄTIGUNG EINES WAPPENS UND DIE FESTSTELLUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE NEUMARKT AN DER YBBS

1210/17–0

Kundmachung

68/74

1974-05-07

Blatt 1

Ausgegeben am07.05.1974

Jahrgang 197468. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 26. Februar 1974 über die Bestätigung eines Wappens und die Feststellung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Neumarkt an der Ybbs

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 26. Februar 1974, GZ II/1-4548-1974, in sinngemäßer Anwendung des § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Marktgemeinde Neumarkt an der Ybbs, politischer Bezirk Melk, das nachstehend beschriebene Wappen bestätigt.

Geteilt von Rot und Silber mit einem rotbezungten, golden bekrönten Löwen in gewechselten Farben.

Die aus dem Wappen abgeleiteten Gemeindefarben sind “Rot-Weiß”.