Gliederungszahl

9200/3–0

Titel

VERORDNUNG ÜBER LEIDEN UND GEBRECHEN IM RAHMEN DER HILFE FÜR BEHINDERTE NACH DEM NÖ SHG

Ausgabedatum

05.06.1974

VERORDNUNG ÜBER LEIDEN UND GEBRECHEN IM RAHMEN DER HILFE FÜR BEHINDERTE NACH DEM NÖ SHG

9200/3–0

Stammverordnung

100/74

1974-06-05

Blatt 1

Ausgegeben am05.06.1974

Jahrgang 1974100. Stück

Verordnung der NÖ Landesregierung vom 21. Mai 1974 über Leiden und Gebrechen im Rahmen der Hilfe für Behinderte nach dem NÖ SHG

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratKörner

Auf Grund des § 13 Abs. 3 des NÖ Sozialhilfegesetzes, LGBl. 9200–0, wird verordnet:

§ 1

Organische und psychische Leiden und Gebrechen sind:

Entwicklungsstörungen sind den Funktionsstörungen gleichzusetzen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1974 in Kraft.