Gliederungszahl

1210/18–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE TEXINGTAL

Ausgabedatum

22.07.1974

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE TEXINGTAL

1210/18–0

Kundmachung

138/74

1974-07-22

Blatt 1

Ausgegeben am22.07.1974

Jahrgang 1974138. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 7. Mai 1974 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Texingtal

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 7. Mai 1974, GZ II/1-2824/5-1974, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Gemeinde Texingtal, politischer Bezirk Melk, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein durch einen schrägrechten schwarzgold geschachten Doppelbalken geteilter Schild, der in seiner oberen Schildeshälfte in Silber einen schwarzen rechtsgewendeten aufrechten halben Büffel mit goldenem Nasenring, in seiner unteren Schildeshälfte in Rot drei silberne Lilien zeigt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, die vom Gemeinderat der Gemeinde Texingtal festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Schwarz” genehmigt.