Gliederungszahl

1210/20–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BAD SCHÖNAU

Ausgabedatum

16.08.1974

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE BAD SCHÖNAU

1210/20–0

Kundmachung

160/74

1974-08-16

Blatt 1

Ausgegeben am16.08.1974

Jahrgang 1974160. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 18. Juni 1974 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Bad Schönau

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 18. Juni 1974, GZ II/1-3484-1974, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Gemeinde Bad Schönau, politischer Bezirk Wr. Neustadt, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

In einem goldenen Schild ein roter Pfahl, belegt mit einem silbernen blauen Brunnen, aus welchem eine silberne, mit Luftblasen durchsetzte Wasserfontäne emporsteigt.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Bad Schönau festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Rot” genehmigt.