Gliederungszahl

1210/21–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE MICHELHAUSEN

Ausgabedatum

16.08.1974

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE MICHELHAUSEN

1210/21–0

Kundmachung

161/74

1974-08-16

Blatt 1

Ausgegeben am16.08.1974

Jahrgang 1974161. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 2. Juli 1974 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Michelhausen

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratGrünzweig

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Juli 1974, GZ II/1-2975/1-1974, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Gemeinde Michelhausen, politischer Bezirk Tulln, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

In Rot ein silberner Schrägrechtsbalken, überdeckt von einem goldenen schwarzbedachten festen Haus, mit offenem schwarzen Tor und ebensolchen Fenstern, überragt von einem ebensolchen Turm.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Michelhausen festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Gelb” genehmigt.