Gliederungszahl

1210/22–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KOTTINGBRUNN

Ausgabedatum

16.08.1974

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KOTTINGBRUNN

1210/22–0

Kundmachung

162/74

1974-08-16

Blatt 1

Ausgegeben am16.08.1974

Jahrgang 1974162. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 2. Juli 1974 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kottingbrunn

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratGrünzweig

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Juli 1974, GZ II/1-3069/1-1974, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Gemeinde Kottingbrunn, politischer Bezirk Baden, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

In einem blauen Schild, zwei gekreuzte silberne Türkenschwerter, aus denen rotgoldene Flammen emporschlagen und die ein goldenes Zahnrad umschließen; über den Schwertgriffen zwei goldene Weinblätter.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Kottingbrunn festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.