Gliederungszahl

1210/24–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KEMATEN AN DER YBBS

Ausgabedatum

29.01.1975

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KEMATEN AN DER YBBS

1210/24–0

Kundmachung

22/75

1975-01-29

Blatt 1

Ausgegeben am29.01.1975

Jahrgang 197522. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 19. November 1975 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kematen an der Ybbs

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 19. November 1974, GZ. II/1-4309-1974, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Gemeinde Kematen an der Ybbs, politischer Bezirk Amstetten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

Ein von Rot auf Blau geteilter Schild, dessen oberes Feld mit einem goldenen Wasserrad, dessen unteres Feld mit einer vierbogigen, silbernen, bis zur Schildesteilung reichenden Steinbrücke belegt ist.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Kematen an der Ybbs festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß- Blau” genehmigt.