Gliederungszahl

1210/26–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KASTEN BEI BÖHEIMKIRCHEN

Ausgabedatum

26.02.1975

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KASTEN BEI BÖHEIMKIRCHEN

1210/26–0

Kundmachung

34/75

1975-02-26

Blatt 1

Ausgegeben am26.02.1975

Jahrgang 197534. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 14. Jänner 1975 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kasten bei Böheimkirchen

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 14. Jänner 1975, GZ. II/1-4483-1974, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Gemeinde Kasten bei Böheimkirchen, politischer Bezirk St. Pölten das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

In einem gespaltenen und hinten geteilten Schild, vorne in Blau ein silberner Getreidekasten überdeckt mit drei goldenen, verschlungenen Ähren, hinten, im oberen silbernen Feld ein aufrechter rechtsgewendeter aus der Schildesteilung wachsender halber roter Wolf, im unteren roten Feld ein silbernes “Y”.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Kasten bei Böheimkirchen festgesetzten Gemeindefarben “Blau- Weiß-Rot” genehmigt.