Gliederungszahl

1210/28–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE TRAUNSTEIN

Ausgabedatum

30.05.1975

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE TRAUNSTEIN

1210/28–0

Kundmachung

92/75

1975-05-30

Blatt 1

Ausgegeben am30.05.1975

Jahrgang 197592. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 8. April 1975 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Traunstein

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 8. April 1975, GZ. II/1-2596-1975, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Marktgemeinde Traunstein, politischer Bezirk Zwettl, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

In einem blauen Schild über einem roten Schildesfuß ein von zwei silbernen Händen gehaltenes, in der Schildmitte stehendes, aufrechtes, silbernes Schwert, rechts begleitet von einer goldenen, stilisierten Tanne, links von einem feuerspeienden, goldenen Drachenkopf.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Traunstein festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Rot” genehmigt.