Gliederungszahl

1210/29–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE KOTTES-PURK

Ausgabedatum

30.05.1975

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE KOTTES-PURK

1210/29–0

Kundmachung

93/75

1975-05-30

Blatt 1

Ausgegeben am30.05.1975

Jahrgang 197593. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 8. April 1975 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Kottes-Purk

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 8. April 1975, GZ. II/1-2599-1975, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Marktgemeinde Kottes-Purk, politischer Bezirk Zwettl, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

In einem blauen Schild, auf einem grünen Dreiberg stehend, eine goldene gequaderte zinnenbekrönte Mauer mit ebensolchem Turm, darin ein offenes schwarzes Tor mit hochgezogenem Fallgitter; den Turm begleiten im blauen Schild drei silberne achtzackige Sterne.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Kottes-Purk festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb- Grün” genehmigt.