Gliederungszahl

1210/30–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE THAYA

Ausgabedatum

30.05.1975

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE THAYA

1210/30–0

Kundmachung

94/75

1975-05-30

Blatt 1

Ausgegeben am30.05.1975

Jahrgang 197594. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 15. April 1975 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Thaya

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 15. April 1975, GZ. II/1-2350-1975, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Marktgemeinde Thaya, politischer Bezirk Waidhofen a. d.

Thaya, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

In einem blauen Schild ein mit dem Rot-Weiß-Roten Bindenschild belegter, silberner spitzbedachter Turm mit zwei taubenschlagähnlichen silbernen Seitentürmchen.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Thaya festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Rot” genehmigt.