Gliederungszahl

1210/31–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE JEDENSPEIGEN

Ausgabedatum

27.06.1975

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE JEDENSPEIGEN

1210/31–0

Kundmachung

103/75

1975-06-27

Blatt 1

Ausgegeben am27.06.1975

Jahrgang 1975103. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 29. April 1975 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Jedenspeigen

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratGrünzweig

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 27. April 1975, GZ. II/1-2288-1975, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Marktgemeinde Jedenspeigen, politischer Bezirk Gänserndorf, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

Ein durch einen silbernen Wellenbalken gespaltener Schild, belegt mit zwei goldenen gekreuzten, abflatternde Fahnen tragenden Lanzen, rechts Rot-Silber-Rot, links Rot-Silber.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Jedenspeigen festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß- Rot” genehmigt.