Gliederungszahl

4400/3–0

Titel

VERORDNUNG ÜBER DEN WEITEREN EINSATZBEREICH DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN

Ausgabedatum

18.07.1975

VERORDNUNG ÜBER DEN WEITEREN EINSATZBEREICH DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN

4400/3–0

Stammverordnung

119/75

1975-07-18

Blatt 1

Ausgegeben am18.07.1975

Jahrgang 1975119. Stück

Verordnung der NÖ Landesregierung vom 17. Juni 1975 über den weiteren Einsatzbereich der Freiwilligen Feuerwehren

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratBierbaum

Auf Grund des § 33 Abs. 3 des Gesetzes vom 25. April 1974 über die Feuerpolizei, örtliche Gefahrenpolizei und das Feuerwehrwesen, LGBl. 4400–0, wird verordnet:

§ 1

Der weitere Einsatzbereich der Freiwilligen Feuerwehren umfaßt das Gebiet im Umkreis von

4 km bei Gemeinden bis 200 Einwohnern,

15 km bei Gemeinden von 201 bis 1.000 Einwohnern,

40 km bei Gemeinden von 1.001 bis 12.000 Einwohnern,

60 km bei Gemeinden über 12.000 Einwohnern

jeweils gerechnet ab der Gemeindegrenze der Standortgemeinde.

§ 2

Würde der weitere Einsatzbereich bei Gemeinden mit mehr als 200 Einwohnern nur Gebietsteile einer angrenzen den Gemeinde erfassen, dann erstreckt er sich auf das gesamte Gebiet der angrenzenden Gemeinde.