Gliederungszahl

1210/33–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ST. BERNHARD-FRAUENHOFEN

Ausgabedatum

31.10.1975

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ST. BERNHARD-FRAUENHOFEN

1210/33–0

Kundmachung

155/75

1975-10-31

Blatt 1

Ausgegeben am31.10.1975

Jahrgang 1975155. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 20. August 1975 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde St. Bernhard-Frauenhofen

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 20. August 1975, GZ II/1-3158/1-1975, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1975, LGBl. 1000-0, der Gemeinde St. Bernhard-Frauenhofen, politischer Bezirk Horn, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

Ein durch einen silbernen Schräglinksbalken geteilter roter Schild, belegt mit zwei gekreuzten goldenen Rebmessern.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde St. Bernhard-Frauenhofen festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Gelb” genehmigt.