Gliederungszahl

1210/34–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ST. CORONA AM WECHSEL

Ausgabedatum

31.10.1975

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ST. CORONA AM WECHSEL

1210/34–0

Kundmachung

156/75

1975-10-31

Blatt 1

Ausgegeben am31.10.1975

Jahrgang 1975156. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 23. September 1975 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde St. Corona am Wechsel

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 23. September 1975, GZ II/1-2866-1975, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Gemeinde St. Corona am Wechsel, politischer Bezirk Neunkirchen, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

Ein von Blau auf Gold gespaltener Schild, rechts die mit rotem, silber ausgeschlagenen Mantel bekleidete Heilige Corona stehend auf einem goldenen Strahlenkranz mit einem goldenen Palmzweig in der Rechten und einem goldenen Geldstück in der Linken, links unter einem schwarzen, mit drei goldenen Bienen belegten Schildeshaupt, eine auf einem grünen Dreiberg stehende ebensolche Tanne.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde St. Corona am Wechsel festgesetzten Gemeindefarben “Blau- Gelb-Schwarz” genehmigt.