Gliederungszahl

1210/36–0

Titel

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WINZENDORF-MUTHMANNSDORF

Ausgabedatum

26.03.1976

KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WINZENDORF-MUTHMANNSDORF

1210/36–0

Kundmachung

22/76

1976-03-26

Blatt 1

Ausgegeben am26.03.1976

Jahrgang 197622. Stück

Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 24. Februar 1976 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Winzendorf-Muthmannsdorf

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. Februar 1976, GZ. II/1-1439/2-1976, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, in der geltenden Fassung, der Gemeinde Winzendorf-Muthmannsdorf, politischer Bezirk Wr. Neustadt, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

Ein schrägrechts geteilter Schild, in Rot ein silbernes Hifthorn mit grüner Schnur, in Blau ein silberner Eimer.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Winzendorf-Muthmannsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Blau” genehmigt.